Stand März 2021

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TIM SIEMOKAT

 

1. Anwendungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: AGB genannt) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Tim Siemokat, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

1.2. Die AGB erfassen insbesondere sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe, Illustrationen, Designs, Layouts, Reinzeichnungen, Renderings, Retuschen und sonstigen Materialien – wobei diese Aufzählung keinen abschließenden, sondern lediglich beispielhaften Charakter hat –  (im Folgenden auch: „Arbeitsergebnisse“ oder „Werke“ genannt) und zwar unabhängig davon, ob es sich um analoge oder digitale Werke handelt und auf welchem Medium sie zur Verfügung gestellt bzw. wie sie übertragen wurden.

1.3.Die AGB gelten mit der Annahme des Angebots von Tim Siemokat bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, spätestens jedoch mit der Abnahme der Arbeitsergebnisse, durch den Auftraggeber als vereinbart.

1.4.Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, Tim Siemokat hat diese schriftlich anerkannt. 

 

2. Grundsätze der Produktions- und Vertragsabwicklung

2.1. Soweit Tim Siemokat Kostenvoranschläge erteilt, sind diese unverbindlich. 

2.2. Im Leistungsumfang ist nur enthalten, was im Kostenvoranschlag oder Werkvertrag zwischen Tim Siemokat und dem Auftraggeber explizit erwähnt ist.

2.3. Im Rahmen des übernommenen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Tim Siemokat behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

2.4. Auftragsbegleitende Absprachen erfolgen schriftlich. E-Mail genügt.

2.5. Etwaige im Verlauf der Produktion auftretende Kostensteigerungen sind erst dann von Tim Siemokat anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass im Ergebnis mit einer Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten von mehr als 10 % zu rechnen ist. 

2.6. Sofern die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten wird, die Tim Siemokat nicht zu vertreten hat, ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2.7. Etwaige Liefertermine sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, unverbindlich.

2.8. Tim Siemokat ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, hierzu zählt beispielsweise der Erwerb von Lizenzen für Schriften und Bildmaterial, im Namen sowie für Rechnung des Auftraggebers in Auftrag zu geben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Tim Siemokat entsprechende Vollmacht zu erteilen.

2.9. Der Auftraggeber garantiert, dass er zur Verwendung aller Tim Siemokat übergebenen Vorlagen berechtigt ist und stellt Tim Siemokat von allen Ansprüchen, einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungkosten, frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung der Vorlagen gegenüber Tim Siemokat geltend machen.

2.10. Der Auftraggeber hat die Werke auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Tim Siemokat für erkennbare Mängel. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich Mängel rügt, gelten sie als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.

2.11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die wettbewerbs- und/oder marken-, und/oder design- bzw. geschmacksmusterrechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Werke einschließlich der Frage der Eintragungsfähigkeit selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er sie im geschäftlichen Verkehr verwendet

2.12. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Tim Siemokat selbstständiger Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetz (kurz: KSVG) ist und der Auftraggeber daher gegebenenfalls abgabepflichtig ist.

 

3. Urheberrecht

3.1. Jeder Tim Siemokat erteilte Auftrag ist ein Werkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen gerichtet ist.

3.2. Sämtliche Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönlich geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht sein sollte. 

3.3. Vorschläge und Vorgaben sowie sonstige Maßnahmen, die der Auftraggeber im Rahmen des Verlaufs der Produktion macht bzw. ergreift, begründen kein Miturheberrecht. 

3.4. An den überlassenen Arbeitsergebnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

4. Rechteeinräumung

4.1. Der Auftraggeber erwirbt die Nutzungsrechte gemäß § 31 UrhG zweckgebunden in dem schriftlich gesondert vereinbarten Umfang, sobald der Auftraggeber das Werk abgenommen und die Vergütung entrichtet hat. 

4.2. Der Auftraggeber erwirbt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Eine Übertragung auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tim Siemokat. 

4.3. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf die jeweilige Grundvergütung.

4.4. Mit der Übergabe des Werks wird lediglich das Recht für die einmalige Nutzung eingeräumt und zwar zu dem zwischen Tim Siemokat und dem Auftraggeber vereinbarten Zweck und in dem insoweit vereinbarten Umfang.

4.5. Jedwede über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehende Nutzung ist vergütungspflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tim Siemokat.

4.6. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tim Siemokat nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte, weder ganz noch teilweise, auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. 

4.7. Im Übrigen ist jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse nur unter der Voraussetzung der Anbringung des von Tim Siemokat vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung gestattet.

4.8. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche von Tim Siemokat aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

4.9. Tim Siemokat hat das Recht, die Arbeitsergebnisse ganz oder in Teilen auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den Kunden ohne besonderes Einverständnis des Kunden als Referenz aufzuführen, in Belegmappen bzw. bei Präsentationen oder Messen zu verwenden.

 

5. Vergütung

5.1. Es gilt die im Kostenvoranschlag vereinbarte Vergütung als geschuldet. Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Ist keine Vergütung vereinbart worden, bestimmt sie sich nach der jeweils aktuellen Fassung des AGD Vergütungstrarifvertrag Design (AGD/SDSt). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

5.2. Der Vergütungsanspruch ist spätestens bei Ablieferung des Werks fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Tim Siemokat ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. 

5.3. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Tim Siemokat finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.

5.4. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

 

6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1. Sonderleistungen, hierzu zählen bespielsweise, aber nicht abschließend, die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Produktions- oder Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe, werden, sofern nicht konkret angeboten, nach dem Zeitaufwand entsprechend der jeweils gültigen Fassung des AGD Vergütungstrarifvertrag Design (AGD/SDS) gesondert berechnet. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Tim Siemokat abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Tim Siemokat im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Proof, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.4. Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

7. Eigentumsvorbehalt 

7.1. An den Arbeitsergebnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Diese sind vom Gesetz her unveräußerlich.

7.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7.3. Tim Siemokat ist nicht verpflichtet, Skizzen, Handzeichnungen oder sogenannte offene Daten, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Hierzu zählen insbesondere InDesign-Dokumente und -Satzdateien (.indd), Illustrator-Dokumente (.ai), Photoshop-Dokumente und -composings (.psd) und sonstige Layout-Dateien, wobei diese Aufzählung keinen abschließenden, sondern lediglich beispielhaften Charakter hat. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Skizzen, Handzeichnungen oder offenen Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Tim Siemokat dem Auftraggeber offene Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Tim Siemokat geändert und auftragsbezogen nur für das veranschlagte Projekt verwendet werden. Diese Daten und deren Kopien sind nach Projektende auf den Computern und Datenträgern des Auftraggebers umgehend zu löschen.

 

8. Haftung

8.1. Tim Siemokat haftet, außer im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2. Tim Siemokat haftet nicht für die wettbewerbs- und/oder marken-, und/oder design- bzw. geschmacksmusterrechtliche Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Werke, wird den Auftraggeber aber auf diesbezügliche rechtliche Bedenken hinweisen, wenn und soweit sie Tim Siemokat bekannt sind. 

8.3. Tim Siemokat stellt den Auftraggeber auch nicht von Ansprüchen frei, die Dritte, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit der Nutzung der Werke gegenüber dem Auftraggeber geltend machen. Dies gilt auch für etwaige Rechtsverfolgungskosten des Auftraggebers.

 

9. Vertragsstrafe

9.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jeden Fall der unberechtigten Nutzung der Arbeitsergebnisse eine nach billigem Ermessen von Tim Siemokat zu bestimmende, im Streitfall vom zuständigen Gericht auf seine Angemessenheit zu überprüfende, Vertragsstrafe zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzsansprüche bleibt davon unberührt.

9.2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf die vereinbarte bzw. übliche Vergütung zu zahlen.

 

10. Datenschutz

Zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Einzelheiten sind in der entsprechenden Datenschutzerklärung geregelt.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

11.3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

11.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. 

 

Hamburg März 2021

 

Rechtlich Vertreten durch Yorck-Percy Tietge, LL.M.
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